Tag der Verpackung 2026

07.06.2026

Verpackungen sind allgegenwärtig in unserem Alltag: im Supermarkt, bei Onlinebestellungen und selbst unter der Dusche. Verpackungen erfüllen verschiede Funktionen. Sie schützen Inhalte, halten Bakterien fern und vereinfachen den Transport.

Eine europäische Statistik zeigt aber, dass für die Herstellung von Verpackungen große Mengen an Rohstoffen verbraucht werden. Im Beobachtungszeitraum von 2010-2021 zeigte sich, dass 40 Prozent der verwendeten Kunststoffe bei der Produktion von Verpackungen in Einsatz kommen. Gleichzeitig machen Verpackungen (Kunststoff und Papier) über ein Drittel der europäischen Siedlungsabfälle aus.
Daher hat die europäische Union Ende 2024 im Zuge des Green Deals eine Erneuerung der Verpackungsverordnung beschlossen. Die Verordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft z.B. die Recyclingquoten, die Zusammensetzung, den Mengeneinsatz oder die Kompostierbarkeit.

 
Die Verordnung in der Praxis


1. Recycling
Ab 2030 müssen Verpackungen aus mindestens 70 % recycelbaren Materialien bestehen; diese Quote wird im Laufe der 2030er Jahre noch weiter nach oben gehoben. Ab 2035 sollen sie zudem so gestaltet sein, dass sie zum Recycling geeignet sind.

 
2. Gestaltung
Sogenannte Mogelpackungen sind künftig verboten. D.h., dass Verpackungen nicht größer produziert werden dürfen, nur um mehr Inhalt vorzutäuschen. Des Weiteren soll nur noch so viel Material zum Einsatz kommen, wie unbedingt nötig ist, um die Funktion der Verpackung zu gewährleisten.

 
3. Verpackungsformate
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen bestimmte Verpackungen nicht mehr in den Umlauf gebracht werden. Darunter fallen u.a. bestimmte Verpackungen für Obst und Gemüse (unter 1,5 kg); Einwegverpackungen und Einzelportionen (Kondensmilch, Ketchup, Salz usw.) für Speisen, die direkt im Restaurant gegessen werden; Einweghygieneverpackungen in Hotelzimmern.

 
4. Kennzeichnung
Verpackungen müssen künftig eine Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung vorweisen. Bestimmte Verpackungen erhalten darüber hinaus Hinweise zur Kompostierbarkeit oder Wiederverwendbarkeit.


5. Pfandsystem
Was in Deutschland schon lange Praxis ist, soll nun auch in den weiteren EU-Mitgliedsstatten realisiert werden: Ein Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Metall.

 
Allgemein sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die Verpackungsabfälle in den Mitgliedsstaaten zu reduzieren. Bis 2040 um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018.

 
Hinweis zur besseren Lesbarkeit: Die Datumsangaben betreffen die frühestmögliche Umsetzung. Teilweise gibt es in den EU-Ländern noch Übergangszeiträume bzw. können Mitgliedsstaaten auch Fristverlängerungen beantragen, wenn bestimmte Umsetzungskonzepte vorliegen.

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