Komposthaufen

Abfall­wirtschafts­verband Lippe (AWV)

Über uns

Der Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV) ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des § 6 Landesabfallgesetz NRW. Seine Mitglieder sind alle 16 Städte und Gemeinden des Kreises Lippe sowie der Kreis Lippe. Der AWV ist zuständig für Abfall­sammlung und -transport aller Abfälle in den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Leopoldshöhe, Kalletal, Schlangen und in den Städten Barntrup, Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold (nur Sperrmüll und Sondermüll), Horn-Bad Meinberg ­(ohne Sperrmüll), Lage, Lemgo, Lügde, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg sowie für die Abfall­ver­wertung und -beseitigung im gesamten Kreisgebiet.

Organe des Verbandes

Die Organe des Verbandes sind der Verbandsvorsteher, der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung

Korruptions­bekämpfungs­gesetz

Entsprechend dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Korruptions­­bekämpfungs­­gesetzes des Landes NRW müssen Bürgermeister und Mitglieder kommu­naler Gremien (Rats- und Ausschuss­mitglieder) schriftlich Auskunft geben über:

  • den ausgeübten Beruf
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 ­des Aktiengesetzes
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich rechtlicher oder privat rechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden ­und Einrichtungen
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privat rechtlicher Unternehmen die Funktion in Vereinen ­oder vergleichbaren Gremien

Die Informationen können den verlinkten Daten bei der jeweiligen Mitgliedskommune entnommen werden.

Beteiligungen

Der Abfallwirtschaftsverband Lippe hält folgende Beteiligungen

Beteiligungs- und Vertrags­verhält­nisse des AWV Lippe
Beteiligungs- und Vertrags­verhält­nisse des AWV Lippe

Amtliche Bekanntmachungen

Die gemeinsame 1. und konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates und der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe in der Wahlperiode 2025 – 2030 fand am 27.02.2026 statt. Die Tagesordnung ist im Kreisblatt, Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden, Ausgabe Nr. 8 vom 20.02.2026 veröffentlicht worden.

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